Kosten

Wenn Sie vermieten möchten:
Nachdem die Bundesregierung 2015 das Bestellerprinzip eingeführt hat, bezahlt seither der Besteller des Immobilienmaklers, in der Regel der Vermieter/in, die Maklerprovision. Die Maklerprovision darf bei der Vermietung von Wohnraum maximal 2,38 Nettokaltmieten (inkl. Mehrwertsteuer) betragen.

Im gewerblichen Bereich kommt es auf die Immobilie an, wer letztendlich die Maklergebühr bezahlt. Sofern die Lage, Ausstattung, etc. attraktiv für Gewerbemieter ist, zahlt häufig der Mieter/in die Provision.

 

Wenn Sie verkaufen möchten:
Beim Immobilienverkauf zahlte bis Ende 2020 der Käufer/in die Maklerprovision. Seit 23.12.2020 sollen sich Käufer/in (falls Verbraucher) und Verkäufer/in bei der Veräußerung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung die Courtage bundesweit teilen.

Alternativ kann zur Doppeltätigkeit eine Innenprovision vereinbart werden. Bei dieser bereits in der Vergangenheit bundesweit praktizierten Form, zahlt der Verkäufer/in im Erfolgsfall die Provision an den Makler. Die Innenprovision hat den Vorteil, dass der beauftragte Makler ganz im Interesse des Verkäufers agieren und verhandeln kann. Die weiteren positiven Aspekte dieser Form erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

In Deutschland ist die Provisionshöhe frei verhandelbar, da es keine gesetzlichen Vorgaben hierzu gibt. In Hessen beträgt die Maklerprovision bei der Doppeltätigkeit normalerweise 3,57 % (inkl. Mehrwertsteuer) je Partei des Verkaufspreises der Immobilie. 

Sofern es sich beim Käufer um keine Privatperson handelt oder ein unbebautes Grundstück, ein Mehrfamilienhaus, etc. veräußert wird, zahlt weiterhin der Käufer die Provision. Diese beträgt i.d.R. in solchen Fällen 5,95 % (inkl. Mehrwertsteuer).

Im gewerblichen Bereich ist die Höhe der Provision von der zu veräußernden Immobilie abhängig.

Bei hochpreisigen Immobilientransaktionen oder im Bauträgergeschäft kann ein geringerer Provisionssatz vereinbart werden.